Zweites Förderprogramm für das Lorscher Stadtzentrum

Finanzielle Unterstützung der Unternehmen durch „Lokale Ökonomie“

Ein Investitions-Impuls für Einzelhändler und Gastronomen kam rechtzeitig zu Weihnachten: Die Stadt Lorsch wird in das EU-Förderprogramm „Lokale Ökonomie“ aufgenommen. Dadurch kann sie bis in das Jahr 2022 Unternehmerinnen und Unternehmer in der Innenstadt mit Fördergeldern unterstützen.

Das damit zugesagte Investitionsvolumen für beantragte Projekte beträgt insgesamt maximal 630.000 €, wobei der EU-Fördergeldbetrag bis zu 308.000€ beträgt. Die Fördergelder kommen aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE). Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, die in die Zukunft investieren, sich im Fördergebiet im Stadtzentrum neu ansiedeln oder dort gründen wollen. Bis zu 50% der Investitionssumme und maximal 25.000€ an Förderung können diese Unternehmen dann aus dem Förderprogramm erhalten.

Anreiz zusätzlich zu ´Aktive Kernbereiche´

Nachdem Lorsch bereits in das Programm ´Aktive Kernbereiche´ aufgenommen wurde, stuft Bürgermeister Christian Schönung diese positive Nachricht als weiteren wichtigen Impuls zur Aufwertung der Innenstadt ein, denn: „Mit dem Förderprogramm ´Lokale Ökonomie´ gehen wir noch einen Schritt weiter. Wir können – zusätzlich zur Modernisierung unser städtischen Liegenschaften und des öffentlichen Raumes – jetzt auch den Unternehmen ganz konkret beim Modernisieren und Gründen helfen!“

Auch Matthias Herbener, Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft Lorsch (EGL), freut sich über die Aufnahme in das Wirtschaftsförderungsprogramm sehr: „Damit setzen wir einen klaren Anreiz für Investitionen bei unseren Unternehmen. Wir ermutigen Einzelhändler, Gastronomen, aber auch andere Selbstständige im Stadtzentrum dazu, ihr Unternehmen in den nächsten knapp drei Jahren für die Zukunft fit zu machen. Investitionen sind in der Lorscher Innenstadt jetzt so günstig und sinnvoll wie noch nie!“

Was kann förderfähig sein?

Investiert werden kann in Maßnahmen, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Sicherung des Unternehmens beitragen. „Das kann zum Beispiel der Umbau eines Ladenlokals oder Restaurants sein. Aber auch, wenn unsere Wirtschaftsvereinigung gemeinsame Marketingmaßnahmen durchführen will, kann das gefördert werden!“, beschreibt Timo Cyriax, bei der EGL für die Innenstadt zuständig, den Förderkatalog konkret. Und Ann-Kathrin Riedel, die bei der EGL das Gründungszentrum verantwortet, ergänzt, dass „auch Existenzgründende beim Start in die Selbstständigkeit unterstützt werden können. Das reicht bis zur Förderung der Erstausstattung des Ladens oder der Übernahme der Mieten bzw. Pachten für maximal sechs Monate!“

Bei den lokalen Unternehmerverbänden gibt es schon konkrete Antragsvorhaben bezüglich des neuen Förderprogramms. Monika Graf, Vorsitzende der Wirtschaftsvereinigung Einzelhandel Lorsch (WEL), freut sich über die Fördermöglichkeiten und erhofft sich eine erhebliche Unterstützung für den geplanten neuen Internetauftritt. Auch bei Gastronom Hans-Günther Drayß löst die erfreuliche Zusage seitens der EU bereits Überlegungen bezüglich zukünftiger Investitionen aus.

Beratung und Beantragung in Kürze möglich

Konkret wird es im neuen Jahr. Die Förderbestimmungen werden zunächst den städtischen Gremien vorgelegt. Ebenso wird ein Förderausschuss gebildet, dem die Anträge zur Beratung vorgelegt werden. Sobald dies abgeschlossen ist, können die Unternehmen sich zu ihren Ideen beraten lassen und die Anträge einreichen.

Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, sich auf der eigens eingerichteten Homepage https://aktiv.lorsch.de zu informieren und bei der Stadtverwaltung und EGL unverbindlich das Interesse zu bekunden.

Zurück