DIGI-Zuschuss 2022: Erster Förderaufruf am 03. März

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Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel für die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen, die einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen. Antragsberechtigt sind KMU.

Konditionen:

  • Förderquote: nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestinvestitionshöhe: 4.000 €
  • Maximaler Zuschuss: 10.000 €

Zuwendungsfähige Maßnahmen:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag, der am 03. März 2022 für 24 Stunden freigeschaltet wird, finden Sie hier: https://www.wibank.de/digital-zuschuss. Weitere Förderaufrufe sind am 07.06.2022 und am 30.08.2022.

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