Unternehmen & Investoren

Darlehen und Förderkredite

 
Unterstützungsmöglichkeiten durch die WI Bank Hessen
 

Hessen-Mikroliquidität

Die Hessen-Mikroliquidität ist eine Kooperation der WI Bank und des Landes Hessen. Mit diesem ergänzendem Darlehen können kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) und Soloselbständige zusätzlichen Liquiditätsbedarf finanzieren, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und zur Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist. Die Eckdaten zur Hessen-Mikroliquidität sehen wie folgt aus:

  • Darlehensbetrag zwischen 3 TEUR und 35 TEUR. Das Kreditvolumen soll sich an dem Liquiditätsbedarf für 6 Monate in dem Zeitraum 13. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2022 orientieren.
  • Weitere Finanzierungshilfen (bspw. Zuschüsse und Darlehen) sind bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen.
  • Sollzinssatz 0,75 % p.a. für die gesamte Darlehenslaufzeit.
  • Laufzeit des Darlehens beträgt 7 Jahre. Die ersten 2 Jahre sind tilgungsfrei.
  • Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich.
Die Hessen-Mikroliquidität kann über die Kooperationspartner der WI Bank beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal der WI Bank. Dafür finden Sie auf der Homepage WI Bank im Bereich Hessen-Mikroliquidität den Bereich Downloads ( https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074)
 

Dort kann die Anleitung "Mein Weg zum Darlehen Hessen-Mikroliquidität" heruntergeladen werden. Antragstellenden empfehlen wir, diese Anleitung zunächst aufmerksam zu lesen, mit uns vorab Kontakt aufzunehmen und die notwendigen Unterlagen zusammen zu stellen. Am Ende des PDFs finden Sie einen Link zum eigentlichen Antragsportal. Der Kooperationspartner für Unternehmen aus Lorsch ist die Entwicklungsgesellschaft Lorsch.

Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, können Sie diesen über das Portal abschicken. Danach hat Ihr Kooperationspartner Zugriff auf Ihren Daten und führt eine Vor- und Vollständigkeitsprüfung durch. Entweder leitet der Kooperationspartner den Antrag direkt an die WI Bank weiter oder nimmt bei Fragen oder fehlenden Unterlagen nochmals Kontakt mit Ihnen auf. Wenn der Antrag an die WI Bank weitergeleitet ist, ist die Aufgabe des Kooperationspartners beendet und die WI Bank kontaktiert Sie bezüglich der Bewilligung oder Ablehnung direkt.

 
Zur vorherigen Kontaktaufnahme und bei Fragen stehen wir Ihnen gerne als Kooperationspartner zur Verfügung:
 
Ann-Kathrin Riedel
Tel.: 06251 - 58478 18
Mobil: 01 57 - 80 59 87 03
 

 

Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen

Zusätzlich zur Corona-Soforthilfe stellt das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Liquiditätshilfen in Form von Nachrangdarlehen zur Verfügung. Diese Darlehen können in einer Höhe von 5.000 bis 500.000 € in Anspruch genommen werden. Die Tilgung kann nach zwei Jahren endfällig oder nach fünf Jahren in Ratentilgung mit zwei tilgungsfreien Jahren erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag über Ihre Hausbank gestellt werden muss.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wibank.de/wibank/liquiditaetshilfe/liquiditaetshilfe-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-in-hessen-521692