Unternehmen & Investoren
Grundsicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer
Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind die aufgezeigten Entlastungsmöglichkeiten nur eine kurzfristige Erleichterung der angespannten finanziellen Situation, reichen aber nicht aus.
Daher möchten wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch Selbstständige und Kleinunternehmer*innen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einen Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) haben können. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung