Corona-Sofort-Kleinbeihilfe für Gastronomiebetriebe
Gaststätten und Gastronomiebetriebe in Hessen können als besondere Unterstützung während der Corona-Pandemie nun zum zweiten Mal Zuschüsse in Form einer Sofort-Kleinbeihilfe erhalten.
Förderfähig sind Neuanschaffungen von materiellen Wirtschaftsgütern, wie beispielsweise Kühltechnik, Spültechnik, Koch- und Küchengeräte oder Desinfektionsständer. Zudem können Investitionen gefördert werden, die für den Geschäftsbetrieb oder die Nutzung von Außenbereichen erforderlich sind (außer Heizgeräte für den Außenbereich).
- Gaststätten nach Hessischem Gaststättengesetz, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten
- Höchstens 49 Beschäftigte
- Jahresumsatz von max. 10 Millionen Euro
Die Antragstellung erfolgt ab dem 01.04.2021 über die WI-Bank. Anträge können bis 09.04.2021 gestellt werden. Sollten mehr Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.
Weitere Informationen:
https://www.wibank.de/wibank/corona-soforthilfe-fuer-gastronomiebetriebe