Hoher Förderbescheid für „Aktive Kernbereiche“ in Lorsch

Auch private Immobilien und Unternehmen werden gefördert

Nibelungenhalle als größte Maßnahme bewilligt

Frohe Kunde kommt für den Lorscher Bürgermeister Christian Schönung während der Haushaltsberatungen aus Wiesbaden: Die Stadt erhält für die Umsetzung von vier im Frühjahr beantragten Projekten im Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“ finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes Hessen. Der Zuwendungsbescheid fällt dabei im Vergleich zu anderen Kommunen erfreulich hoch aus. Gewürdigt werden damit die schnelle Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und die frühzeitige Beantragung von Schlüsselprojekten mit hohem Investitionsbedarf.

Für die bewilligten Maßnahmen, darunter insbesondere die seit einiger Zeit sanierungsbedürftige Nibelungenhalle, kann die Stadt Lorsch nun für das Jahr 2019 mit Fördergeldern in Höhe von 1,38 Millionen Euro rechnen – umgerechnet gut 69% der bewilligten Ausgaben in Höhe von 2,0 Millionen Euro. Zusammen mit dem Bescheid von 2018 können nun bereits Fördermittel in Höhe von 1,72 Millionen Euro zu förderfähigen Kosten von 2,5 Millionen Euro eingeplant werden.

Kernbereichsmanagement
v.l.n.r.: Timo Cyriax (EGL), Matthias Herbener (EGL), Claudia Greiff-Reusch (Bau- und Umweltamt), Christian Schönung (Bürgermeister), Heike Schneider (Bau- und Umweltamt)

Beantragt waren für 2019 Mittel für Ausgaben von gut 5,9 Millionen Euro, davon 5,43 Millionen Euro für die energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle. Darüber hinaus wurden auch drei Machbarkeitsstudien bewilligt. Diese betreffen die Untersuchungen zur Zukunft des Alten Feuerwehr-Areals, der Sicherung der Nahversorgung im Carstanjen-Center und die Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens St. Nazarius.

Kernbereichsmanagement
Nibelungenhalle Lorsch (Innenansicht)

Nicht Bestandteil des Zuwendungsbescheides war für 2019 dagegen der Neubau des Evangelischen Gemeindehauses. Nach den weiteren Aussichten des Projektes gefragt, war aus Wiesbaden zu erfahren, dass die Maßnahme nicht endgültig als „nicht förderfähig“ beschieden worden sei und daher eine nochmalige, noch konkretere Antragstellung erfolgreich sein könnte. Auch der auf städtischen Projekten liegende Fokus wurde bei der Entscheidung berücksichtigt.

Bereits angekündigt ist auch die Information, dass die für die Nibelungenhalle parallel erfolgte Antragstellung im Programm „Soziale Integration im Quartier“ mit besonderem Augenmerk auf integrative Nutzungen nicht erfolgreich war. Die Nibelungenhalle wird daher vor allem durch das Programm Aktive Kernbereiche gefördert werden.

Durch den Bescheid wird für die Förderung des Lorscher Stadtzentrums der Übergang von der Konzeption in die Umsetzung der „Aktiven Kernbereiche“ konkret. Und die nächsten Schritte sind bereits in Vorbereitung. Neben der Umsetzung der bewilligten Projekte gilt es, den Antrag für 2020 zu erstellen. Hier werden insbesondere private Hauseigentümerinnen und -eigentümer über das Anreizprogramm Unterstützungen für Modernisierungsmaßnahmen beantragen können.

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